Zusammenarbeit mit dem LVR-Jugendheim Halfeshof


Die LVR-Schulen unterrichten Schüler, die im Rahmen einer teilstationären oder stationären Jugendhilfemaßnahme im LVR-Jugendheim Halfeshof betreut werden.

Beide Einrichtungen haben auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen die Aufgabe, eng zusammen zu arbeiten und verfolgen in unterschiedlicher Ausprägung gemeinsame Ziele hinsichtlich Bildung und Erziehung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Die Maßnahmen der erzieherischen Hilfen und der schulischen Förderung und Erziehung werden frühzeitig aufeinander abgestimmt.

 

 

Ein institutionalisierter, regelmäßiger fachlicher Austausch in unterschiedlichen Formen finden regelmäßig statt, um die Voraussetzungen für die Kooperation erfüllen zu können. Nach häufigen Wechseln der Heimleitung in den letzten Jahren und den damit verbundenen Problemen hinsichtlich gemeinsamer Verabredungen erstellen die Leitungen von Heim und Schule derzeit einen verbindlichen Leitfaden zur Gestaltung der Zusammenarbeit. Ein Kooperationsvertrag für die Tagesgruppen wird bereits umgesetzt

 

Voraussetzung für eine gelingende Kooperation beider Einrichtungen ist die Kenntnis und Akzeptanz folgender Kooperationselemente:

  • der eigene Erziehungs- und Bildungsauftrag und der des Kooperationspartners
  • die eigenen grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten und die des Kooperationspartners
  • die eigenen pädagogischen Zugangswege und die des Kooperationspartners

Ziel ist eine kontinuierliche und institutionalisierte Verbindungen zwischen der Konzeptentwicklung des Jugendheimes und der Programmentwicklung der Schule (Konzeptentwicklung / Schulprogrammarbeit)

Jugendheim und Schule sind bemüht, ihre Zusammenarbeit zu verstärken, ihre Kompetenzen an Schnittstellen ihrer Zuständigkeit zusammenzuführen und voneinander zu lernen.

 

 

Wichtige Elemente der Zusammenarbeit sind:

 

Hilfeplangespräche

Die Klassenlehrer der Schulen nehmen an den Hilfeplangesprächen teil und erstellen dazu einen Schulbericht, die Einladung erfolgt über die zuständigen Bereichsleiter des Jugendheimes.

Maßnahmen der Jugendhilfe und die sonderpädagogische Förderung müssen sich ergänzen. Hilfeplanverfahren und sonderpädagogische Förderung haben dieselbe Intention: eine bedarfsgerechte Förderung der dem Jugendheim und der Schule anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

 

Aufnahme

Vor der Aufnahme eines neuen Schülers wird die Schule vom Jugendheim über alle, die schulischen Belange berührenden Probleme umfänglich informiert. Nach einer persönlichen Vorstellung beim Konrektor wird der Schüler aufgenommen und einer Klasse zugewiesen.

 

Information/Beratung

Die gegenseitige Information ist notwendig und führt zu einer Erweiterung der Perspektiven und zu einer intensiveren Förderung der betroffenen Kinder.

Die gegenseitige Beratung führt dazu, dass Erzieher und Lehrkräfte, jeweils im eigenen Bereich, neue Zugänge zu den Schülern gewinnen.

 

Pädagogischer Alltag

Die Schule überprüft bei allen neuen Schülern die Lernausgangslage. Eine Verzahnung von inner- und außerschulischen Hilfen bzw. von Förder-, Hilfe- und Erziehungsplanung findet statt. Entsprechende Zielvereinbarungen werden festgehalten und evaluiert.